Bundeskanzler Christian Stocker sitzt derzeit vor einer existenziellen Frage: Wenn er Termine hat, aber niemand davon erfahren darf, hat er dann überhaupt welche? Das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt sich seit Wochen mit dieser Gretchenfrage und kommt zu dem Schluss: ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Das Problem begann mit einem Journalisten, der wissen wollte, was der Kanzler zwischen März und September 2025 so treibt. Eine harmlose Frage, könnte man meinen. Doch das Bundeskanzleramt reagierte mit blankem Entsetzen. Was soll denn der arme Stocker machen, wenn jeder weiß, wo er gerade ist? Dann könnten ja Leute kommen und mit ihm reden wollen!
Also legte das BKA kurzerhand nur den ersten Mittwoch jedes Monats offen. Der Journalist war damit nicht zufrieden - er wollte schließlich wissen, was der Kanzler an den anderen Tagen macht. Vielleicht hat er ja heimliche Treffen mit Außerirdischen oder konspirative Zusammenkünfte mit sprechenden Büroklammern?
Das Gericht musste jetzt die Frage klären, ob der Ort eines Termins wirklich geheim bleiben muss oder ob es reicht, einfach zu sagen "der Kanzler war mal wieder unterwegs". Die Richter entschieden: Geheimhaltung nur im Einzelfall, nicht generell. Das bedeutet für das Kanzleramt: Jeder Termin muss einzeln geprüft werden. Treffen mit Lobbyisten - geheim. Treffen mit Tierschützern - auch geheim. Treffen mit Steuerberatern - definitiv geheim.
In Deutschland hat man das schon 2012 geklärt. Da durfte Angela Merkels Kalender geheim bleiben, weil man aus den Einträgen ein Bewegungsprofil erstellen könnte. In Österreich will das BKA jetzt beim Verwaltungsgerichtshof nachlegen. Vielleicht entscheidet der ja, dass der Kanzler am besten gar keine Termine mehr hat.
Hans Peter Lehofer vom Verwaltungsgerichtshof wagt keine Prognose. Er sagt nur, alle Argumente seien relevant und belastbar. Das ist ein netter Weg, um zu sagen: Wir wissen auch nicht, was wir tun sollen. Einerseits darf die Öffentlichkeit nicht alles wissen, andererseits hat sie ein Recht darauf zu erfahren, ob der Kanzler überhaupt noch arbeitet.
Am Ende wird wohl der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen. Der könnte dann festlegen, dass der Kanzler-Terminplan nur dann veröffentlicht werden darf, wenn er leer ist. Oder dass Geheimtreffen nur dann geheim bleiben dürfen, wenn sie gar nicht stattfinden.
Für Christian Stocker bedeutet das: Er kann sich bald aussuchen, ob er Kanzler sein oder ein Privatleben führen will. Beides gleichzeitig wird immer schwieriger. Vielleicht sollte er einfach alle Termine absagen und als "Geheimkanzler" ins Guinness-Buch der Rekorde kommen. Der erste Regierungschef, der nichts tut und trotzdem bezahlt wird.