Das Grazer Straflandesgericht erwies sich kürzlich als besonders kreativ im Umgang mit Gerichtsprozesstourismus. Statt in den üblichen stickigen Verhandlungssälen wurde der Prozess um einen tödlichen Unfall auf die Nassbahn des ÖAMTC-Fahrtechnikzentrums in Lang-Lebring verlegt. Der Grund: Man wollte vor Ort testen, ob Aquaplaning tatsächlich die Ursache für die Karambolage gewesen sein könnte.
Der Angeklagte, ein Lkw-Lenker, behauptete stur, er sei bei Starkregen ins Schleudern geraten, weil sein Gefährt auf der nassen Fahrbahn wegrutschte. Das Gericht ließ sich darauf ein und organisierte eine Art "Wet-Track-Reality-Show". Mit einem echten Lkw wurden Testfahrten durchgeführt, um die Situation möglichst realitätsnah nachzustellen.
Was dann folgte, war eine spektakuläre Wassershow der etwas anderen Art. Der Lkw fuhr mit fast 90 km/h über die nasse Bahn, doch statt spektakulärer Rutscher zeigte sich nur ein eher enttäuschter Lkw. Auch bei höheren Geschwindigkeiten wollte sich das erhoffte Aquaplaning-Spektakel nicht einstellen. Das Gericht musste zu dem ernüchternden Ergebnis kommen: Der Lkw blieb auch bei Nässe erstaunlich zivil.
Damit war die ursprüngliche Theorie vom unschuldigen Aquaplaning-Opfer endgültig vom Tisch. Das Gericht sprach den Lkw-Lenker der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Die Strafe: 6.000 Euro Geldstrafe und zehn Monate bedingte Haft. Ein Urteil, das zeigt: Wer auf nasser Fahrbahn zu schnell fährt, bekommt am Ende nicht nur nasse Füße, sondern auch nasse Finanzen.
Zwei weitere beteiligte Autofahrer wurden freigesprochen. Vermutlich weil sie bei den Tests nicht so spektakulär ins Schleudern geraten waren. Das Gericht bewies damit Humor: Wer nicht rutschte, wurde freigesprochen. Eine Logik, die in der Justiz ihresgleichen sucht.
Die ÖAMTC-Nassbahn meldete nach dem Prozesstag Rekordbesuch. Angeblich wollten sich zahlreiche Lkw-Lenker selbst ein Bild von den rutschigen Möglichkeiten machen. Einige nahmen sogar extra Unterricht in "Aquaplaning-Light" – für den Fall, dass sie sich jemals vor Gericht rechtfertigen müssen.
Die Moral von der Geschicht: Wer bei Gericht mit Aquaplaning argumentiert, sollte vorher lieber einen Test auf der nächsten Rutschbahn machen. Denn eins ist sicher: Das Gericht hat keine Lust mehr, sich für spektakuläre Wassershows zu interessieren.