Die Polizei Oberland steht vor einem Dilemma: Soll sie einen Raser, der auf der Inntalautobahn als Geisterfahrer 60 Kilometer lang alle Anhalteversuche ignorierte, anzeigen oder ihm eine Social-Media-Ausbildung anbieten? Der Grund für die wilde Flucht war offenbar simpler, als angenommen: Der Fahrer wollte unbedingt ein Selfie mit Blaulicht im Hintergrund für seine Follower schießen.
Zeugen berichten, dass der Raser bei jeder Polizeikontrolle grinsend aus dem Fenster winkte und laut "Smile!" rief. Die Beamten verstanden die Zeichen falsch und interpretierten das Winken als Provokation. Tatsächlich versuchte der Mann nur, Augenkontakt für das perfekte Foto herzustellen. Als er schließlich in Rietz gestoppt wurde, fragte er sofort: "Habt ihr die Verfolgungsjagd schon auf TikTok geteilt? Ich brauche die Reichweite für meinen neuen Podcast 'Polizei im Rückspiegel'."
Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie den Fall als "Störung des Straßenverkehrs mit viralem Hintergedanken" oder als "unbefugte Nutzung von Blaulicht als Fotobühne" einstuft. Der Raser selbst zeigt sich reumütig, aber auch leicht enttäuscht: "Ich hätte wenigstens ein Diplom für die längste Verfolgungsjagd im Bezirk Imst erwartet. So ein Aufwand, und dann nur eine Anzeige."
In Sicherheitskreisen wird bereits überlegt, ob künftig bei Verfolgungsjagden ein Social-Media-Beauftragter mitfahren soll, um die Bilder gleich professionell zu verbreiten. Der aktuelle Fall habe gezeigt, dass die Grenze zwischen Straftat und Influencer-Content fließender denn je sei. Vielleicht sollte man einfach eine Hotline einrichten: "Wenn Sie uns entkommen wollen, rufen Sie zuerst an – wir machen dann ein Termin aus."