In einer schockierenden Enthüllung über die Untiefen der österreichischen Hausverwaltungspraxis wurde bekannt, dass eine Wiener Hausverwaltung vier Jahre lang die Pflichtbeiträge einer Eigentümerin ignoriert hat. Während die Verwaltung vermutlich mit ihrem täglichen Sudoku-Rätsel beschäftigt war, wuchs der Schuldenberg auf stolze 17.000 Euro an.
Der Clou: Als die Hausverwaltung endlich reagierte, vereinbarte sie mit der säumigen Eigentümerin eine Rückzahlung "über mehrere Jahre". Was für ein geniales Krisenmanagement! Das ist so, als würde man mit einem Bankräuber vereinbaren, dass er das Geld in Raten zurückbringt, während er noch immer im Tresorraum steht.
Die Rechtslage ist dabei so klar wie Schotterteer an einem heißen Sommertag. Gemäß § 32 Abs 1 WEG 2002 hätte der Verwalter die rückständigen Beträge namens der Eigentümergemeinschaft eintreiben müssen. Aber wer braucht schon Gesetze, wenn man stattdessen gemütlich zuschauen kann, wie die Schulden wachsen?
Besonders pikant wird die Geschichte durch das sogenannte Vorzugspfandrecht. Wenn der Verwalter innerhalb von sechs Monaten klagen und die Sache im Grundbuch anmerken lässt, hat die Eigentümergemeinschaft Vorrang vor allen anderen Gläubigern. Aber natürlich hat unsere fleißige Hausverwaltung diese Frist gnadenlos verstreichen lassen. Wer braucht schon Vorrang, wenn man stattdessen zusehen kann, wie die Banken sich zuerst bedienen?
Die juristische Aufarbeitung dieses Fiaskos ist ein wahres Meisterwerk der Verwaltungslogik. Hätte die Hausverwaltung ihre Pflicht erfüllt, hätte sie die Beiträge eintreiben können. Da sie es aber nicht tat, kann sie nun vielleicht sogar Schadenersatz verlangen, wenn die Schulden uneinbringlich bleiben. Das ist so, als würde ein Brandschutzbeauftragter, der jahrelang geschlafen hat, während das Gebäude brannte, danach vom Eigentümer Schadenersatz verlangen, weil er nun arbeitslos ist.
Die anderen Eigentümer stehen jetzt vor der Frage, ob sie die Hausverwaltung wegen grober Pflichtverletzung abberufen sollen. Aber warum sich die Mühe machen? Vielleicht kann man die Verwaltung ja stattdessen für eine spannende Karriere als Profi-Zuschauer bei Versteigerungen empfehlen. Dort könnte sie ihre beeindruckende Fähigkeit, untätig zuzusehen, optimal einsetzen.
In einer letzten Ironie der Rechtsgeschichte steht den Eigentümern nun möglicherweise ein Schadenersatzprozess gegen ihre eigene Hausverwaltung bevor. Das ist so, als würde man gegen sich selbst klagen, weil man seine eigenen Gesetze nicht beachtet hat. Aber hey, wenigstens hat die Hausverwaltung jetzt genug Zeit, um sich auf den Prozess vorzubereiten - schließlich ist sie ja nicht mit irgendwelchen unwichtigen Dingen wie der Eintreibung von Schulden beschäftigt.
Die Moral von der Geschicht? In Österreich gilt offenbar: Wer untätig zusieht, wie das Geld anderer Leute verschwindet, braucht sich um seine Karriere keine Sorgen zu machen. Hauptsache, man hat genug Zeit für die wichtigen Dinge im Leben - wie Sudoku-Rätsel und die Beobachtung von Versteigerungen.