Es gibt in der Geschichte der Menschheit nur wenige Erfindungen, die das Versprechen von Freiheit und die Realität von Anzeigen so schön zusammenführen wie die Kameradrohne. Was als Spielzeug im Elektromarkt steht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als fliegender Aktenvernichter für nachbarschaftliche Beziehungen. Man steht im eigenen Garten, will in Ruhe den Rasen mähen oder die Hecke kritisieren, und plötzlich summt etwas über dem Schuppen, das aussieht wie ein außerirdischer Querruderer mit Ringelsockenambitionen. Der Hobby-Pilot unten am Feldweg jedenfalls winkt fröhlich herauf, weil er gerade das schönste Sonnenuntergangspanorama seit Caspar David Friedrich einfangen will. Dass es sich dabei um fremde Wäsche auf der Leine handelt, sieht man ja von oben so schlecht.
Dabei wollen die neuen Lüfte-Adeligen doch nur registrieren, versichern und lizenzieren. Genau so, wie man es von jedem verantwortungsvollen Mitglied einer Gesellschaft erwartet, das sich einen mehrere Hundert Euro teuren Quadrocopter zulegt, um am Sonntag den Kirchturm aus ungewohnter Perspektive zu filmen. Das System ist ganz einfach: Man geht ins Internet, klebt eine ausgedruckte Nummer an die Drohne, macht vielleicht noch einen kleinen Online-Kurs, und fortan gehört man zur kleinen, feinen Riege der lizensierten Luftraumteilnehmer, deren Eintreffen von der Austria Control persönlich mit einer Urkunde und einem freundlichen Augenzwinkern quittiert wird.
Vor dem Erstflug empfiehlt das Regelwerk dann noch ein paar Kleinigkeiten, die in der Praxis gern unter den Tisch fallen. Die Drohne darf maximal 120 Meter hoch fliegen, was die größte Errungenschaft der bemannten Luftfahrt seit Otto Lilienthal ist, wenn man bedenkt, dass der Pilot dabei oft barfuß in Schlappen am Acker steht. Menschenansammlungen sind verboten, was Hochzeiten, Fußballspiele und Sonntagsspaziergänge gleichzeitig zu rechtsfreien Räumen erklärt. Über privaten Grundstücken darf man zwar häufig hinwegfliegen, aber nicht filmen, was die philosophische Frage aufwirft, ob ein Foto vom Nachbar ohne dessen Einwilligung eigentlich nur dann ein Foto ist, wenn man das Knipsen vorher höflich ankündigt. Ganz nebenbei sollte man auch darauf achten, dass man nicht zufällig in der Nähe eines Flughafens, einer Polizeiabsperrung, einer Industrieanlage oder eines Naturschutzgebiets abhebt, was die erlaubten Startplätze in Österreich ungefähr auf jene Wiesen reduziert, auf denen weder Schafe noch Polizisten stehen.
In St. Veit hat man das Problem mittlerweile zur Chefsache erklärt. Die Polizei rät Betroffenen, eine Drohnensichtung zur Anzeige zu bringen, weil das Gefühl, ausspioniert zu werden, offenbar auch dann strafbar ist, wenn das einzige Ergebnis der Aufnahme ein verwackeltes Selfie der eigenen Regentonne ist. Verwaltungsrechtlich ist das Überfliegen ohnehin eine Besitzstörung, weil Luft über dem Grundstück juristisch offenbar doch zum Grundstück gehört, und strafrechtlich wird es spätestens dann relevant, wenn die Aufnahme den Rasen des Nachbarn in einem Licht zeigt, das dieser selbst nie für möglich gehalten hätte. Der zuständige Beamte erklärt dazu mit der Gelassenheit eines Mannes, der schon Vorgesetzte, Familienfeiern und Einbrüche überlebt hat, dass die meisten Piloten gar nicht registriert seien und man ohnehin nicht wisse, wer da oben eigentlich gerade aus der Ferne das Kompostklo dokumentiert.
Das Schöne an dieser Geschichte ist natürlich die vollendete Absurdität der Beweislage. Wer sich also belästigt fühlt, kann zwar anzeigen, muss aber gleichzeitig herausfinden, wer da überhaupt kreist, was in etwa so realistisch ist wie der Versuch, ein vorbeifahrendes Auto mit einem Ruder einzuholen. Vermutlich wird die Lösung daher in einer Mischung bestehen: Die Drohnen werden bald so teuer sein, dass sie sich nur noch Menschen mit Vermögen leisten können, die ohnehin in Vierteln wohnen, in denen niemanden ein Summen über dem Pool stört. Bis dahin kaufen wir uns alle einen viermotorigen Piepmatz, kleben die Internetnummer mit Liebe drauf, lernen brav die Regeln und tunken am Sonntag trotzdem wieder über den Schrebergartenverein hinweg, weil das Wetter schön war und man das Video auf TikTok posten muss. Falls der Nachbar fragt, war alles nur ein Versehen, die KI habe autonom die Privatsphäre verletzt, und der Algorithmus sei der eigentliche Täter. Wer einmal in einer Sitzung der zuständigen Behörde gesessen hat, weiß: Das glaubt einem sofort jemand.