Eigentlich hatte alles so schön harmlos begonnen. Eine Jugendphilharmonie feiert ihr zehnjähriges Bestehen, und weil in solchen Fällen seit Haydn nichts Neues erfunden wurde, steht Beethovens Neunte auf dem Programm. Man könnte meinen, damit wäre die Sache erledigt. Man könnte auch meinen, in einem geordneten Verwaltungsstaat genüge ein gut gestimmtes Cello, um die Welt wenigstens für einen Abend in Dur zu versetzen. Weit gefehlt.
Denn das zuständige Gemeindeamt, in seiner grenzenlosen Fürsorge um Ruhe, Ordnung und vor allem um den korrekten Verwendungszweck von Notenpapier, hat das Projekt kurzerhand unter vorläufiges Aufführungsverbot gestellt. Begründung: Es läge derzeit kein Antrag auf musikalische Wiedergabe vor. Das Jubiläum sei als solches zwar ein erfreulicher Anlass, aber bitte schriftlich. Mit Stempel. Und zwar in fünffacher Ausfertigung, weil man in der Behörde nichts so sehr liebt wie ein ordentliches Papierlager.
Der Antrag, so heißt es aus den Amtsstuben, müsse unter anderem folgende Angaben enthalten: die genaue Anzahl der mitwirkenden Jugendlichen, eine Auflistung der eingesetzten Instrumente nach Holz, Blech, Fell und Sonstigem, den voraussichtlichen Lärmpegel in Dezibel sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass bei der Aufführung kein einziger Teilnehmer unter dreißig Jahren aus Versehen eine Tonart höher singt als erlaubt. Die Finalsymphonie, also jene berüchtigte Stelle mit dem weltberühmten Chor, sei gesondert zu kennzeichnen, und zwar mit einem deutlich sichtbaren Hinweis, dass es sich um das Ende und nicht etwa um den Beginn eines neuen Stückes handle.
Die Jugendlichen selbst, zwischen dreizehn und neunzehn Jahre alt und damit im behördlichen Sprachgebrauch noch nicht vollumfänglich musikfähig, müssen den Antrag unterschreiben, obwohl sie laut Verordnung derzeit nicht in der Lage sind, eigenständig über die Verwendung ihrer Instrumente zu entscheiden. Hierzu ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich, und zwar pro Blatt zweimal, einmal für die Musik und einmal für die Tatsache, dass überhaupt ein Antrag gestellt wird. Wer keinen Erziehungsberechtigten mitbringt, darf vorläufig nur summen, und auch das nur in geschlossenen Räumen mit ausreichender Belüftung.
Die Dirigentin, eine Frau von bewundernswerter Geduld und ohnehin seit Jahren gegen die Langsamkeit der Verwaltung geimpft, hat inzwischen einen Notfallstapel Formulare eingereicht. Sie rechnet fest damit, dass die Genehmigung noch vor dem Jubiläum eintrifft, spätestens aber fünf Werktage nach dem elften Geburtstag des Orchesters. In einem internen Memo heißt es, die Verzögerung sei ausschließlich der Sorgfalt geschuldet und nicht etwa der Freude am eigenen Procedere. Außerdem sei es ausgesprochen wichtig, dass Beethoven künftig nur noch dort erklänge, wo er auch wirklich angemeldet sei.
Die Proben laufen derweil inoffiziell weiter, weil die Jugendlichen untereinander vereinbart haben, dass Beethoven, anders als eine Großveranstaltung im Freien, noch nie eine eigene Anmeldung gebraucht hat und auch in Zukunft nicht brauchen wird. Man einigt sich stillschweigend darauf, ihn wenigstens eine Stunde lang als vereinsinterne Geräuschkulisse zu spielen, was laut Paragraf siebzehn der einschlägigen Verordnung keinerlei Antrag erfordert. Wenn am Ende des Konzerts dennoch applaudiert wird, dann nicht, weil jemand es sich verdient hat, sondern weil das Publikum sich nach zehn Jahren endlich traut, die Hände gleichzeitig zu erheben.
So wächst das Orchester also auch im zweiten Jahrzehnt nicht nur musikalisch, sondern vor allem bürokratisch. Und sollte am Ende wirklich jemand die Genehmigung pünktlich unterschreiben, dann darf man das getrost als historische Ouvertüre betrachten.