Es ist ein Naturgesetz der heimischen Arbeitswelt: Wer aus dem Urlaub kommt, hat entweder zwanzig neue Mails, einen neuen Sitzplatz im Großraumbüro oder eine Kündigung im Postkasten. Bei einer 40-jährigen Burgenländerin traf ausnahmsweise mal alles gleichzeitig zu, denn sie fand zwischen Werbesendungen und dem Folder vom Möbelhaus einen Brief, der ihr mitteilte, dass die Zusammenarbeit nach über fünf Jahren plötzlich ein Ende haben möge, und zwar am 15. Mai 2026, weil das ein hübsches Datum sei und der Kugelschreiber gerade warm lag.
Man darf sich das bildlich vorstellen. Da steht ein Arbeitgeber in seinem Büro, starrt auf den Kalender, kratzt sich am Kopf und denkt sich: Ach, der Fünfzehnte, das klingt nach einem Datum. Was der Kalender verschweigt und was ein Kollektivvertrag ausdrücklich erzählt: Wer länger als fünf Jahre im Betrieb ist, darf nur zum Quartalsende gekündigt werden, weil das die Welt seit ungefähr Bismarck so vorgesehen hat und weil man sich sonst die Frühjahrsmüdigkeit der Personalabteilung schenkt. Der Fünfzehnte ist jedenfalls kein Quartalsende, außer man arbeitet bei einem besonders kreativen Arbeitgeber mit eigenem Kalendersystem.
Also ging die Frau, ganz wie es das österreichische Unterbewusstsein vorschreibt, zur Arbeiterkammer. Dort sitzen Menschen, die das ganze Jahr über Kollektivverträge lesen, damit der Rest der Bevölkerung das nicht tun muss. Sie fanden den Fehler, fix und fertig, und intervenierten beim Dienstgeber, was in der Sprache der Erwachsenenbildung bedeutet, dass man ihm höflisch, aber bestimmt erklärt, dass er das Datum noch einmal vom Kalender ablesen darf, diesmal langsam.
Die Korrektur fiel dann saftig aus. 5.845,64 Euro bekam die Dame für die korrekte Beendigung, was ungefähr dem Gegenwert von vierzehn Familienessen beim Heurigen, drei neuen Reifen oder dem vollständigen Inhalt eines durchschnittlichen Billa-Sammelkorbes entspricht. Man darf annehmen, dass im Chefzimmer kurz jemand nach Luft geschnappt hat, denn wer bei der Kündigung den Kalender nicht bedienen kann, hat meistens auch die Reserven nicht, die das dann kostet.
Der zuständige Experte, der mit der Gravitas eines Mannes spricht, der täglich erlebt, wie Betriebe versuchen, ihre Angestellten mit Datumsakrobatik loszuwerden, erklärte anschließend, dass Termine im Arbeitsrecht eine Rolle spielen. Das klingt ähnlich einleuchtend wie die Aussage, dass Wasser im Allgemeinen nass ist, muss aber offenbar jedes Quartal neu ausgesprochen werden, weil sich auf der anderen Seite konsequent jemand findet, der glaubt, ein Dienstverhältnis ende genau dann, wenn man den Stempel im Kalender schön mittig setzen kann.
Besonders rührend ist sein Hinweis, dass das nicht nur für Dienstgeber-, sondern auch für Dienstnehmerkündigungen gelte. Also falls Sie selbst gerade überlegen, Ihren Job an den Nagel zu hängen, dann bitte gefälligst mit Termin, mit Anlauf und mit kollektivvertraglicher Begleitmusik. Spontane Kündigungen seien etwas für Billa-Kassenkräfte, die plötzlich die Kraft für Selbstjustiz verspüren, aber sicher nicht für den ordentlichen Arbeitnehmer, der weiß, dass das Leben aus Quartalen besteht und die Freiheit immer erst am Dreißigsten beginnt.
Am Ende bleibt das schöne Bild einer Republik, in der die Kündigung an einem Fünfzehnten verschickt wird, damit sie im Postkasten schön zwischen Werbung liegt, und die Arbeiterkammer sie dann mit dem Lineal auf den Dreißigsten korrigiert, weil irgendwer muss hier ja den Erwachsenen spielen. Die Burgenländerin darf sich nun ein paar Wochen länger Bürokratie statt Arbeitsalltag antun und dabei zusehen, wie ihr ehemaliger Chef in einer Sitzung das Wort "Quartal" zum ersten Mal in seinem Leben richtig buchstabiert.