Man stelle sich vor, es gibt eine Vergewaltigung, und keiner im Gerichtssaal ist wirklich erschüttert. Naja, fast keiner. Der Täter selbst vielleicht, weil die zweijährige unbedingte Freiheitsstrafe ja ungemütlich reinbricht in die soeben begonnene Karriere als junger Mann mit Hang zum Familiären. Vier Vorstrafen hat der Knabe schon, also bewegt er sich auf bekanntem Terrain. Die Justiz wertet das vermutlich als Konstanz.
Das Opfer, fünfzehn Jahre alt und dem Delinquenten körperlich deutlich unterlegen, war nicht einmal als Zeuge geladen. Was soll der Bursch auch groß aussagen, er hat ja ohnehin schon den falschen Ferienjob gewählt. Ein Mithäftling, der einem Mithäftling Gewalt antut, ist im Grunde nur Standortpflege. Und Standortpflege wird in dieser Republik bekanntlich mit Handschlag und Verständnis goutiert.
Man darf das natürlich nicht zu hart sehen. Der Täter ist erst sechzehn, also praktisch noch im Kernspaltungsalter, in dem einem halt die Hormone durchgehen und man schaut, wo der Nachwuchs bleibt. Dass die Justiz die Vergewaltigung, die Körperverletzung, die schwere Nötigung und die gefährliche Drohung in zweieinviertel Sekunden zu einem einzigen überschaubaren Paket verschnürt hat, zeigt das tiefe Verständnis der österreichischen Strafrechtspflege für männliche Sozialisation. Wer mit sechzehn nicht vergewaltigt, der hat im Leben nichts gelernt.
Wiener Neustadt, Eisenstadt, Pantschen, Hadersdorf, Name egal, die Maschine läuft. Der Verurteilte wird die nächste Schikane irgendwo absitzen, danach wird er entlassen und kann bei der ersten sich bietenden Gelegenheit beweisen, dass die Republik auch weiterhin ein Herz für Wiedereinsteiger hat. Die nächste Vorstrafe ist ja nur ein Formular weiter. Man hilft sich eben, wo man kann, in diesen schwierigen Zeiten, in denen der Staat Häftlinge einsperrt und dann nicht mal ihre Mithäftlinge vor ihnen schützt.
Was bleibt, ist ein Urteil, das rechtskräftig ist, was in Österreich so viel heißt wie: alle Beteiligten können jetzt aufhören, so zu tun, als wäre irgendetwas passiert. Der Täter bekommt seine zwei Jahre, die Beamtenschaft ihre Routine, die Gesellschaft ihre Beruhigungspille. Lediglich das Opfer bleibt mit einem Gefühl zurück, das sich nicht in Urteilsgründe fassen lässt. Aber das ist natürlich reine Privatmeinung und gehört nicht in den Akt.